Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen für
Trinkwasser-Installationen in Dresden
Unsere Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) für die Region Erfurt, Dresden und Leipzig bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser wird nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass bereits die Anzeige durch das zuständige Labor erfolgt ist.
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
- Eine schriftliche Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen“ zu erstellen oder erstellen zu lassen.
- Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der genannten Empfehlungen des Umweltbundesamts zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“.
Bei einem Erreichen oder der Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen von 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß §51 (1) Nr. 3 Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) und die entsprechenden weiteren Gefahrenabwehrmaßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie UBA Empfehlung für die betroffene Anlage durchzuführen.
Legionellen im Trinkwasser? Risikoabschätzung(Gefährdungsanalyse) nach §51 (1) Nr. 3 TrinkwV für die Region Dresden
AQUA Sani Wasserhygiene
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Mönchelsstraße 14
99867 Gotha
Zentrale: 03621 / 829 371-0
Mobil: 0176 / 708 78 007
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Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser in Dresden, Erfurt, Leipzig und der Region Ost.
Haben Sie noch Fragen zur Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse nach §51 (1) Nr. 3 TrinkwV?
Wir beraten Sie gerne vollkommen unverbindlich über die gesetzlichen Handlungspflichten als Anlagenbetreiber und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.