Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen von 100 KBE(KBE = koloniebildende Einheiten) oder mehr in 100 ml Trinkwasserprobe ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51 Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung, ehem. Gefährdungsanalyse für die betroffene Anlage durchzuführen.
Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse Trinkwasser ist streng geregelt und basiert unter anderem auf der Empfehlung des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2012 UBA-Empfehlung 2012 "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung" sowie der technischen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – 2. Diese Norm gibt klar vor, wie eine fachgerechte Gefährdungsanalyse bei Legionellen oder anderen hygienischen Auffälligkeiten in Trinkwasseranlagen strukturiert sein muss.
Rechtliche und technische Grundlage:
Bereits seit 2012 verpflichtet die Trinkwasserverordnung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse, wenn Legionellen in erhöhten Konzentrationen nachgewiesen werden. Die oben genannte Richtlinie beschreibt im Detail, wie eine solche Analyse aufzubauen ist – immer mit dem Ziel, Risiken für die Gesundheit der Nutzer zu erkennen und gezielt zu minimieren.
Alle Maßnahmen müssen logisch aufgebaut, verständlich formuliert und mit einer klaren Risikobewertung versehen sein.
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Für die korrekte Ausarbeitung einer Gefährdungsanalyse nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 gilt es die folgenden Punkte zu berücksichtigen.
Schritt 1:
Im Zuge der Gefährdungsanalyse ist eine persönliche Vor-Ort-Begehung durch den Sachverständigen erforderlich.
Die Trinkwasser-Installation wird über die Hygienisch-technische Bewertung auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik überprüft .
Schritt 2:
Alle Mängel, Schwachstellen und weiteren Auffälligkeiten werden hierbei in die Dokumentation aufgenommen.
Laut der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2 gehört zur Gefährdungsanalyse auch, dass die Temperaturen aller repräsentativen Stellen in der Trinkwasseranlage gemessen und ausgewertet werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb beurteilen zu können.
Schritt 3:
Eine Gefährdungsanalyse unterscheidet sich von einem Schadensgutachten dadurch, dass sie konkrete Handlungsempfehlungen in Form eines übersichtlichen Maßnahmenplans enthält, der nach Dringlichkeit geordnet und Schritt für Schritt umgesetzt werden soll.
Eine Checkliste mit Stichpunkten ist kein Maßnahmenkatalog oder eine Gefährdungsanalyse und wird vom Gesundheitsamt abgelehnt!
Schritt 4:
Die gesammelten Erkenntnisse werden in Gutachtenform übertragen und dem Kunden nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich übermittelt, damit die Maßnahmen zeitnah umgesetzt und die Mängel abgestellt werden können.
Nur wenn die Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen sorgfältig, neutral und fachlich korrekt durchgeführt wird, erfüllt sie ihren Zweck: nämlich den Schutz der Nutzer vor hygienischen Gefahren wie Legionellen.
Erfahrene Sachverständige erstellen alle Gutachten persönlich – transparent, nachvollziehbar und fachlich fundiert.
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