Gefährdungsanalysen für
Trinkwasser-Installationen in Heidelberg
Unsere Gefährdungsanalyse für die Region Heidelberg bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser wird nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesunheitsamt vorlegen.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
"..Wird dem Unternehmer oder sonsigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
- Eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen.
- Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technikzum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind".
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.
Legionellen im Trinkwasser? Gefährdungsanalyse nach §16 (7) TrinkwV für die Region Heidelberg
AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Süd:
Service-Rufnummer (kostenfrei): 0800 / 70 88 007
Mobil: 0176 / 708 78 007
E-mail: info@aqua-sani.de
Gefährdungsanalysen nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser in Heidelberg und der Region Süd.
Haben Sie noch Fragen zur Gefährdungsanalyse nach §16 (7) TrinkwV?
Wir beraten Sie gerne vollkommen unverbindlich über die gesetzlichen Handlungspflichten als Anlagenbetreiber und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.